Nochmal schwarz auf weiß:
"Landgericht Dresden: Nutzung von Google Analytics ohne Anonymisierung von IP-Adressen ist Verstoß gegen Datenschutzrecht"
Persönlich empfinde ich jegliche Einbindung von Google Analytics als einen Verstoß an - unabhängig davon ob die Anonymisierung aktiv ist oder nicht. Denn: Von wo lädt sich denn der Browser das Google-Script und übermittelt dabei seine IP-Adresse? -> Von Google.