Hier noch zum Thema
-> Die Polizei muss die Eltern von einer beabsichtigten Vernehmung benachrichtigen. Wenn die Eltern nicht bekannt oder greifbar sind, muss die Polizei aktiv daran arbeiten, dass sich dies ändert. Und es muss natürlich abgewartet werden, bis die benachrichtigten Eltern zur Polizei kommen können.
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2017/05/10/rechte-die-kaum-einer-kennt/