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@einebiene war ja auch ganz besonders unverschaemt: Nur die Landesregierung, oder wer die Mehrheit im Landtag hat, haette diese Unverbindliche Volksbefragungen durchfuehren koennen. So hab ich anderswo gelesen. Das heisst, die bayerische Landesregierung kann bei Bedarf eine Volksbefragung nach der anderen mit aehnlichem Thema durchfuehren lassen, bis sie eine gewinnen, und dann sagen sie "wir haben das Volk in dieser Sache doch hinter uns". Wie Orban in Ungarn, der kuerzlich nicht die noetige Mindestbeteiligung zusammengekriegt hat. Aber die Opposition oder sonstwer kann sich des Instruments nicht bedienen.