Was sind die nötigen Schritte bis zur Neuwahl? Die für den 23. Februar 2025 geplante Neuwahl ist bereits in aller Munde. Aber: Eine Neuwahl ist nicht "einfach so" möglich. Sie ist an bestimmte Voraussetzungen und Abläufe gebunden, die unter anderem in Artikel 68 Grundgesetz geregelt sind Die wesentlichen Schritte sind: Der Bundeskanzler muss im Bundestag die Vertrauensfrage gestellt und verloren haben. Anschließend muss der Bundespräsident den Bundestag aufgelöst haben. Die Folge der Auflösung wäre, dass innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden müssen. Wie läuft das Verfahren der Vertrauensfrage ab? Vertrauensfrage stellen: Der Bundeskanzler stellt im Bundestag nach Artikel 68 Grundgesetz den Antrag, ihm das Vertrauen auszusprechen. Das soll heute am 11. Dezember 2024 geschehen. Der Bundeskanzler kann den Antrag mündlich oder schriftlich stellen. Da am Mittwoch keine Sitzung des Bundestags geplant ist, wird Bundeskanzler Scholz den Antrag wohl schriftlich stellen und an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas adressieren. Der Antrag würde anschließend als Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Über die Vertrauensfrage abstimmen: Die Abstimmung über den Antrag darf nach Art. 68 Absatz 2 Grundgesetz frühestens 48 Stunden nach Eingang des Antrags stattfinden. Wenn der Antrag wie geplant heute eingeht, ist nach Auskunft der Bundestagsverwaltung für Montag, den 16. Dezember 2024, ab 13 Uhr eine Beratung und Abstimmung über den Antrag im Bundestag geplant. Wenn der Bundeskanzler in dieser Abstimmung am 16. Dezember nicht die absolute Mehrheit von 367 Stimmen erhält, hätte er die Vertrauensfrage verloren Auflösung vorschlagen: Nach der verlorenen Vertrauensfrage kann der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen
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