Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) als zuständiger Straßenbaubehörde und der Behörde für Inneres und Sport (BIS) als zuständiger Straßenverkehrsbehörde gemäß § 27 BezVG für den Umbau der Elbchaussee zwischen Sieberlingstraße und Manteuffelstraße folgende Maßnahmen zu prüfen, mit dem Ziel die Sicherheit des Straßenverkehrs zu erhöhen: 1. Radfahrstreifen oder Fahrradschutzstreifen hinter der S-Kurve Elbchaussee 485-495 bis zur Lichtsignalanlage an der Kreuzung Manteuffelstraße 2. Fahrrad-Piktogrammkette in Abschnitten, in denen der Radverkehr im Mischverkehr geführt wird 3. 150 m lange 30 km/h-Strecke im Bereich der S-Kurve Elbchaussee 485-495 4. Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen (Zeichen 277.1) im Bereich der S-Kurve Elbchaussee 485-495 sowie zwischen Sieberlingstraße und Hasselmannstraße 5. Geschützter Radfahrstreifen zwischen Winckelmannstraße und Eichendorffstraße; in der Gegenrichtung Mischverkehr 6. Beidseitige, geschützte Radfahrstreifen mit einem mittig verlaufenden Fahrstreifen und einer tageszeitabhängigen unechten Einbahnstraße nach dem Vorbild der Sierichstraße 7. Aufklärung mit einzelnen Hinweisschildern zum Mindestüberholabstand, welche vom Straßenbaulastträger ohne straßenverkehrsbehördliche Anordnung aufgestellt werden dürfen (Anlage) 8. Plakataktion der Polizei Hamburg zum Überholabstand wie 2023 in der Klausstraße
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