Neue StVO, Zitat der Tagesschau von vorhin.
"Klarer Mindestabstand beim Überholen:
Mindestens _1,5 Meter_ innerhalb und _zwei Meter_ außerhalb von Ortschaften - dieser Abstand muss von Kraftfahzeugen beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen eingehalten werden. Bisher schreibt die Straßenverkehrsordnung lediglich einen "ausreichenden Seitenabstand" vor."
Hach. <3